Bad Vilbel. Zwei Jahre Bewährungsstrafe, dazu die Auflage, an einer Therapie für gewalttätige Männer teilzunehmen. Ein 43 Jahre alter Kraftfahrer aus Bad Vilbel ist nach der Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor dem Frankfurter Amtsgericht mit einem blauen Auge davongekommen.
Zwischen ihm und der geringfügig jüngeren Frau war es 2004 zu einer Liaison gekommen. Man bezog gemeinsam eine Wohnung in Massenheim. Doch nach nur einem Jahr häuften sich lautstarke Auseinandersetzungen, die schließlich auch in körperliche Gewalt ausarteten. Im November 2006 reichte es der Frau. Sie verkündete dem Lebensgefährten das Ende der Beziehung und begab sich auf Wohnungssuche.
Verhängnisvollerweise gestaltete sich diese recht schwierig. Denn vier Monate später lebten beide immer noch gemeinsam in der Massenheimer Wohnung, mussten sogar noch im selben Zimmer schlafen. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis das Fass überlief. Obwohl sich die Frau sexuelle Kontakte entschieden verbat, ließ der Mann in der Nacht zum 27. März nicht von ihr ab, vergewaltigte sie. Damit wurde die Trennung der beiden zu einem Fall für das Schöffengericht.
In der Verhandlung tat der Angeklagte gut daran, den Vorwurf sofort einzuräumen und der noch immer schockierten Frau damit den Zeugenauftritt zu ersparen. Unter diesen Vorzeichen könne man über eine Strafaussetzung zur Bewährung reden, so Amtsrichter Andreas Weiß.
Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, freilich natürlich unter der Voraussetzung einer Therapieteilnahme.
Zwischenzeitlich hatte es erneut einen Zwischenfall gegeben, der getrennt zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung führte. Der Kraftfahrer war im Hinterhof des Hauses aufgetaucht, in dem die Frau nun mit ihrem neuen Freund wohnt, und hatte diesem eins auf die Nase gegeben. Das brachte ihm 90 Tagessätze Geldstrafe ein. Nun machte er den Eindruck, als ob er mit der Beziehung endgültig abgeschlossen habe. (ge)