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Aufstallungspflicht aufgehoben

Main-Kinzig-Kreis. Die am 10. März beschlossene Aufstallungspflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest kann mit Einschränkungen wieder aufgehoben werden. Der Main-Kinzig-Kreis hatte für zahlreiche Gebiete angeordnet, dass Geflügel im Stall gehalten werden muss, da es eine alarmierende Anzahl von erkrankten und verendeten Wildvögeln gab.
Da hier die Zahlen rückläufig sind, darf das Geflügel in großen Teilen des Kreises seit Samstag, 17. April, wieder ins Freie – auch in Schöneck und Niederdorfelden.
»Die letzten Nachweise in Hessen liegen nunmehr drei Wochen zurück«, berichtet Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann, daher kann nach einer entsprechenden Risikobewertung nundie Stallpflicht aufgehoben werden.
Weitere Informationen unter https://www.mkk.de/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/bekanntmachungen.html.
Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann appelliert jedoch gleichzeitig an alle Geflügelhalter im Kreis, weiterhin möglichst jeglichen direkten und indirekten Kontakt des eigenen Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden. »Jeder Tierhalter steht hier in der Verantwortung, seinen Tierbestand bestmöglich zu schützen«, erklärt Winfried Ottmann.
Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Tel. (06051) 8515510 oder per E-Mail: veterinaeramt@mkk.de. (zlp)