Wetteraukreis setzt Allgemeinverfügung in Kraft
Bad Vilbel/Karben/Wetteraukreis. Das Testen soll neben den Impfungen ein weiterer Baustein werden, um das Pandemie-Geschehen positiv zu beeinflussen. In der jüngsten Bund-Länder-Konferenz wurde entsprechend beschlossen, dass ab dieser Woche bundesweit allen Bürgern einmal pro Woche ein kostenfreies Testangebot gemacht werden soll. Im Wetteraukreis trat am Donnerstag der vorigen Woche eine Allgemeinverfügung in Kraft, nach der nun auch formal Testungen von asymptomatischen Personen durch Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen im Wetteraukreis durchgeführt werden können.
»Am Dienstag hat das Bundesgesundheitsministerium eine neue Testverordnung in Kraft gesetzt. Damit ist die rechtliche Grundlage für die kostenlosen wöchentlichen Schnelltests durch professionelle Anwender geschaffen, die Bund und Länder beschlossen hatten«, erläutert Landrat Jan Weckler. Die Allgemeinverfügung sei notwendig, damit die beauftragten Anbieter die Tests mit dem Bund abrechnen können, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises.
Perspektivisch wird Angebot erweitert
Nach der neuen Testverordnung des Bundes können auch weitere Anbieter kostenlose Tests machen und dieses Angebot mit dem Bund abrechnen. Sofern gewisse Qualitätskriterien erfüllt werden, kann das Gesundheitsamt entsprechende Einzelbeauftragungen erteilen. »Perspektivisch wird es auch im Wetteraukreis neben Testangeboten in Apotheken oder bei Ärzten entsprechende Angebote von privaten Anbietern oder Einzelhandelsketten geben können«, erläutert Weckler.
Daneben hatte der Wetteraukreis bereits das Angebot im Testcenter in Reichelsheim, das gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben wird, ausgeweitet. Die »Bürgertests« werden dort durch Ausweitung der Öffnungszeiten möglich und finden ausschließlich wochentags zwischen 13 und 15 Uhr statt. Dort kann man sich ohne Anmeldung direkt im Testzentrum in Reichelsheim, Florstädter Straße 18, testen lassen. Auch die Mitarbeiter des Wetteraukreises, die in Präsenzform arbeiten, erhalten ab kommender Woche die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich in den Kreisverwaltungen in Friedberg und Büdingen mit einem Schnelltest testen zu lassen.
Im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten kann der Test von den Bürgern entsprechend dem Beschluss von Bund und Ländern mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Maskenpflicht für pädagogisches Personal
Die vom Kreis zum 18. November erlassene Maskenpflicht für Lehrer und andere in Schulen tätige Personen sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen wird an die derzeitige Verordnungslage angepasst und bis zum 31. März verlängert, wird abschließend in der Pressemelung des Landratsamtes betont. (zlp)