Zum Thema Radeln auf der Einbahnstraße:
Seit die StVO-Novelle aus dem Jahr 1997 prinzipiell die Möglichkeit der Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer vorsieht, macht sich die Ortsgruppe des ADFC Bad Vilbel immer wieder dafür stark, dies an verschiedenen Stellen in Bad Vilbel umzusetzen. Im Zentrum steht dabei die Frankfurter Straße, die als Einkaufsstraße natürlich eine der von den Radfahrer(inne)n am meisten genutzten Straßen ist. Aber leider wurden unsere Vorstöße bislang stets vom Magistrat der Stadt abgelehnt.
Selbst für unseren Vorschlag, einen Versuch in der verkehrstechnisch eher unbedeutenden Schulstraße zu wagen, fanden sich keine offenen Ohren. Umso ärgerlicher ist dies vor dem Hintergrund, dass die Stadt Frankfurt mittlerweile nahezu flächendeckend Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben hat und in weiteren Bezirken noch freigeben wird. Ärgerlich ist dies auch vor dem Hintergrund, dass die Untersuchungen nach Änderung der StVO zeigen, dass für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen keinesfalls durch eine erhöhte Unfallhäufigkeit auffallen.
Wir fordern die Stadt daher auf, statt mit zusätzlicher Härte gegen Radfahrer vorzugehen, die in falscher Richtung in der Frankfurter Straße unterwegs sind, zügig die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kfz in der Frankfurter Straße auf 30 km/h zu reduzieren und die Nutzung für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben. Dass dies von Stadtrat Günther Bodirsky als zukünftig sinnvoll eingeschätzt wird, ist ein Hoffnungsschimmer. Lasst uns nicht zu lange auf die Zukunft warten!
Christian Martens
ADFC Bad Vilbel