Schöneck. Nicht ganz so friedlich wie ursprünglich geplant von den fünf Zweckverbandmitgliedern Freizeitbad Nidderau, dem Main-Kinzig-Kreis sowie den vier Gemeinden Schöneck, Hammersbach, Niederdorfelden und Nidderau, scheint die noch im Sommer vereinbarte Auflösung der Zweckgemeinschaft zum Ende dieses Jahres vonstatten zu gehen. Das jedenfalls berichtete der Schönecker Bürgermeister Ludger Stüve (SPD) seinen Gemeindevertretern.
Dem endgültigen Auflösungsbeschluss widersetzt sich nämlich noch die Stadt Nidderau, die das Schwimmbad anschließend allein übernehmen will. Sie verlangt von den ausscheidenden Partnern, dass sie den noch anstehenden Sanierungsbedarf für das Schwimmbad in Höhe von knapp 4,5 Millionen Euro zu fast 100 Prozent (4,3 Millionen Euro) übernehmen sollen. Das lehnen die übrigen Gemeinden und der Kreis ab. Ihrer Meinung nach handelt es sich bei den von Nidderau verlangten Arbeiten nicht um Sanierungs-, sondern vielmehr um Modernisierungsarbeiten. Da dadurch Nidderau ein höherwertiges Schwimmbad erhalten würde, müsste es sich anteilmäßig auch an den Kosten beteiligen. Dies hat der Nidderauer Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 13. November aber bereits zurückgewiesen.
Sollte es bei der Ablehnung bleiben, besteht der Schwimmbadzweckverband weiter. Mit der Folge, dass dann die austrittswilligen Partner nach einer privatwirtschaftlichen Lösung suchen. Dies kann bedeuten, dass eine Betreibergesellschaft eingeschaltet wird, die sowohl für den Betrieb wie auch für die Unterhaltung und die Modernisierung verantwortlich ist. Das Bad würde in diesem Falle weiterhin Eigentum des Zweckverbandes bleiben.
Oder aber das Bad wird komplett an einen privaten Investor verkauft. Dabei ist allen beteiligten Kommunen klar, dass auch ein privater Käufer anschließend auf öffentliche Zuschüsse angewiesen sein wird. Allerdings geht man davon aus, dass dann diese Zuschüsse erheblich unter den derzeitigen „Beiträgen“ der fünf Partner liegen.
In der Schönecker Gemeindevertretung wurde am Dienstagabend die Angelegenheit zu einer weiteren ausgiebigen Beratung noch einmal in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. (jwn)