Karben. Es waren nur Formalien, aber wichtige für das Karbener Stadtbild. Denn gegen den erneut ausgelegten Bebauungsplan für das Gewerbegebiet gab es keine Einwände. Das bedeutet: Der Grünzug zwischen Einkaufszentrum und Gewerbegebiet ist planerisch gesichert und kann Teil des langen Grünzugs bis zur Nidda werden.
Bebauungspläne sind häufig langwierige, manchmal sogar langweilige Verfahren. Da geht es darum, was in der Stadt gebaut und was nicht gebaut werden darf, es geht um Gebäudegrößen, Straßen, Wege und Plätze, aber auch um Grünstreifen. So ein Bebauungsplan klopft bestimmte Nutzungen rechtlich fest. Aktuell existieren für das Gewerbegebiet Karben gleich drei verschiedene Bebauungspläne. Alle haben vorne die Nummer 125, aber der, der demnächst den parlamentarischen Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird, ist ein ganz wichtiger. Denn der Plan 125-4 zurrt fest, was sich viele Karbener angesichts der teilweise massiven Bebauung der neuen Stadtmitte schon länger wünschen: einen Grünzug.
Für den Teil des Grünzuges, der sich hinter der Luisenthaler Straße befindet und bis zur Nidda reicht, haben die Stadtverordneten bereits festgelegt, dass der in einer Breite von rund 30 Metern nicht bebaut werden darf. Also, auch wenn entlang der Brunnenstraße noch ein weiteres Baugebiet entstehen wird, muss bis zur jetzigen Bebauung ein Grünstreifen freigehalten werden. Jetzt wird auch die Freifläche zwischen Selzerbrunnenzentrum, City-Center und der Rückseite der Gebäude in der Robert-Bosch-Straße planerisch gesichert.
zweimal offengelegt
Bis Ende März fand die Offenlegung des Planentwurfs statt, übrigens nicht die erste. Die erneute Offenlage hatten die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde UNB erzwungen. Fachdienstleiter Heiko Heinzel hatte in einer Ausschusssitzung informiert, die Anregungen hätten zu deutlichen Änderungen geführt. Vor allem die externen Ausgleichsflächen hätten nachgearbeitet werden müssen. Eine von der Stadt geplante Ausgleichsfläche in Petterweil war von der UNB abgelehnt worden, zudem habe eine zweite Fläche in Groß-Karben verkleinert werden müssen, weil sie landwirtschaftlich genutzt werde. Auch der Grünstreifen an der Kläranlage habe überarbeitet werden müssen.
Nun lag der Entwurf des 125-4 erneut aus. Wie Heinzel auf Nachfrage dieser Zeitung sagt, habe es »keine schwerwiegenden Bedenken« gegeben. Es seien nur minimale redaktionelle Änderungen nötig. Zurzeit erarbeite man in der Verwaltung gerade den Satzungsentwurf. Die UNB habe nun »wohlwollend zur Kenntnis« genommen, dass die Stadt zwischen Nidda und Kläranlage zusätzliche Bäume pflanze. Die Naturschutzbehörde hatte im Planverfahren mehr Grün an der Kläranlage angemahnt.
Zu den für die Bebauung des Gewerbegebiets notwendigen Ausgleichsflächen heißt es dort: »Im Plangebiet befinden sich öffentliche Grünflächen, die zum einen im Norden als Abstandsgrün zur Bahnhofstraße mit Fuß- und Radwegen und zum anderen im Nordwesten als öffentliche Wiese fungieren. Die öffentliche Grünfläche im Nordwesten soll künftig als Grünzug nach Süden ausgeweitet und damit ein weiterer Baustein des Strategiekonzeptes ›Neue Stadtmitte für Karben‹ planungsrechtlich gesichert werden.«
»Darüber hinaus werden auch die nicht mehr benötigten Flächen für Bahnanlagen künftig als Grünraum bis zur Südgrenze des Geltungsbereiches entwickelt. Ergänzend wird auch eine Grünfläche im Südosten zwischen der Gemeinbedarfsfläche und der Fläche für Abfallentsorgung (Wertstoffhof) planungsrechtlich gesichert, sodass das Gewerbegebiet künftig von einem durchgrünten Gebietsrand umgeben wird.