Niederdorfelden. Nun ist es beschlossene Sache: Die Gemeindevertretung wird ihren Bürgermeister Matthias Zach (Grüne) wegen der erneuten Beanstandung des mehrheitlich von der Gemeindevertretung gewünschten Bürgerbegehrens verklagen. Diese Entscheidung trafen die Gemeindevertreter mit den Stimmen von CDU und SPD auf einer Sondersitzung des Gemeindeparlaments.
Zuvor hatte Zach noch einmal sein Unverständnis über den eingeschlagenen Weg der beiden Fraktionen geäußert. Zum einen sei die wiederholte Beantragung des Bürgerbegehrens nicht rechtens gewesen. Deshalb habe er im Namen des Gemeindevorstandes auch den zweiten Beschluss der Gemeindevertretung in Sachen Bürgerbegehren beanstandet. Dazu käme noch ein Fristenablauf, denn der zweite Beschluss sei außerhalb des Zeitraums getroffen worden, in dem gegen eine Verwaltungshandlung des Gemeindevorstandes vorgegangen werden könne.
Das aber seien nur die formalen Aspekte der Streitigkeiten, so Zach. In Wirklichkeit gehe es der CDU gar nicht um den städtebaulichen Vertrag mit dem Betreiber, sondern vielmehr um die Windräder an sich. Die CDU und die Bürgerinitiative seien grundsätzlich gegen Windräder auf Niederdorfelder Gebiet. Dabei hätten sie genauso wie die übrigen Fraktionen der Ausweisung der Vorrangflächen für Windräder im vorigen Jahr zugestimmt. Darüber hinaus habe es zur Abänderung des noch im Februar dieses Jahres mehrheitlich vom Parlament verabschiedeten städtebaulichen Vertrages in den vergangenen Monaten viele Gelegenheiten gegeben. Doch darauf sei die CDU nie eingegangen.
Dem widersprach der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Kolander eindringlich. Er selber habe eine Liste mit 27 Kritikpunkten an dem besagten Vertrag vorgelegt, doch zu einer ernsthaften Diskussion darüber sei es weder in der Gemeindevertretung noch in den Ausschüssen gekommen. Auch widersprach er der Ansicht, dass das beantragte Bürgerbegehren auf einer unzulässigen Fragestellung fuße. Die 542 Bürger, die das Zustandekommen des Bürgerbegehrens mit ihrer Unterschrift gefordert haben, hätten vielmehr sehr genau gewusst, worum es bei der Unterschriftenaktion gehe. Nun muss die Gemeindevorsteherin Barbara Stiller (SPD) einen Rechtsanwalt aussuchen, der dann im Auftrag der Gemeindevertretung den Bürgermeister auf Durchführung des Bürgerbegehrens verklagt. (jwn)