Karben. Gegen den langjährigen Pfarrer der katholischen Pfarrgruppe Karben wird keine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erhoben. Das haben die Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Bad Vilbeler Anwalt des Pfarrers bestätigt.
Der Schock kam für viele Gemeindemitglieder im Pfingstgottesdienst. Da wurde ein Brief des Bistums Mainz verlesen, in dem es hieß, der Pfarrer sei »von allen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt«. Es stünden Vorwürfe im Raum, die durch die Behörden überprüft würden. »Den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Bischofskonferenz entsprechend bleibt der Pfarrer bis zur Klärung dieser … Vorwürfe vorläufig beurlaubt.« Der Name wird zu Beginn dieser offiziellen Mitteilung zweimal erwähnt.
Die Zuhörer zeigten sich schockiert. »In der Kirche herrschte fast Totenstille, man hätte eine Stecknadel fallen hören können«, berichtete eine Gottesdienstteilnehmerin.
Kein hinreichender
Verdacht
Als die Nachricht aus dem Bistum veröffentlicht wurde, war der Pfarrer schon nicht mehr in der Gemeinde, wo er auch gewohnt hatte. Wie Recherchen ergeben haben, soll der Pfarrer Anfang Juni nach Mainz einbestellt worden sein, wo ihm die Vorwürfe und seine Beurlaubung mitgeteilt worden sein sollen.
Am Donnerstagabend, also gut ein halbes Jahr nach der Beurlaubung, erreichte die Redaktion ein Schreiben des Anwalts des Geistlichen, in dem es heißt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe das Ermittlungsverfahren gegen den Karbener Pfarrer wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Gemeindemitglieds eingestellt.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, bestätigte, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen den Pfarrer mit Verfügung vom 21. November mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt. »Nach Abschluss der Ermittlungen konnte dem Beschuldigten weder ein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen noch sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses oder sexueller Missbrauch von Jugendlichen mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Die Tatbestandsvoraussetzungen der entsprechenden Strafvorschriften waren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.«
Anwalt Hein: »Wir freuen uns natürlich sehr über dieses Ergebnis.« Laut Anwalt ist der Pfarrer erleichtert über die Verfahrenseinstellung. Er wird folgendermaßen zitiert: »Das war eine sehr belastende Zeit für mich. Vor allem, als ich wegen dieser Vorwürfe meine Gemeinde verlassen musste und mich aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht äußern durfte.«
Pfarrer bleibt
beurlaubt
Der Anwalt weist auf die Folgen für seinen Mandanten hin. Aufgrund der Vorwürfe bleibe »ein Makel am Leumund des Geistlichen«. Das sei umso ärgerlicher, »weil man ihm beim besten Willen kein strafbares Verhalten vorwerfen kann«.
Der Sprecher des Bistums Mainz, Alexander Matschak, teilt auf Anfrage der Zeitung mit, das Bistum Mainz nehme das Ende der staatsanwaltlichen Untersuchungen zur Kenntnis. Man werde jetzt »zunächst das kirchenrechtliche Verfahren fortführen.« Bis zum Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens bleibt der Pfarrer weiterhin beurlaubt.