Karben. Der Fall Stadtwerke-Kredite bietet immer neue Wendungen. Jüngster Paukenschlag: Bürgermeister Roland Schulz (SPD) kippte am Donnerstag einen Parlamentsbeschluss.
„Das ist eine Sauerei“, kommt die zu erwartende Schelte von FWG-Fraktionschef Michael Ottens. „Der Bürgermeister tut alles, damit nichts in die Öffentlichkeit kommt.“ Seit die CDU/FWG/FDP-Koalition 2006 die Mehrheit im Parlament übernahm, ist Ottens dabei, Schulz’ Kreditgeschäfte aus 2006 zu durchleuchten.
Parallel zu den Geschäften mit den Stadt-Krediten verlängerte Schulz auch 90 Prozent der Kredite der Stadtwerke, eines städtischen Eigenbetriebs. 11,6 Millionen Euro wurde vorzeitig neu angelegt. Niedrige Zinsen sollten genutzt, 195 000 Euro eingespart werden, erklärt der Bürgermeister. Er ist Chef der Betriebskommission der Stadtwerke, also ihr oberster Aufseher. Am 15. und 16. Februar 2006 unterschrieb Schulz die Verträge. Am 27. Februar 2007 beschloss der Magistrat die Geschäfte. Für die da schon elfeinhalb Monate alte Vertragsunterzeichnung sieht er sich vom Magistrat voll legitimiert: „Der Abschluss erfolgte nach Maßgabe des Grundsatzbeschlusses vom 6. Februar 2006.“
Falsch, findet die Koalition. Um das herauszufinden, setzte sie aber keinen Akteneinsichtsausschuss ein, sondern wählte den einfacheren Weg: Den 2006er-Abschluss der Stadtwerke muss ohnehin ein Wirtschaftsprüfer attestieren. Das tat der langjährige Prüfer K. aus Königstein auch. Ergebnis: Alles habe seine Ordnung gehabt.
Die Stadtverordneten wiesen den Bericht des Wirtschaftsprüfers mit falschen Angaben zurück. Deshalb überprüft längst die Wirtschaftsprüferkammer in Berlin die Arbeit des Kollegen. Derweil warten die Karbener auf die Korrektur des Berichts. Rein formal müssen sie das auch einfordern, erklärt Michael Ottens. Das verlangte das Parlament am 24. Oktober vom Magistrat. SPD und Grüne enthielten sich. So fiel der Beschluss der Parlamentarier einstimmig aus.
Roland Schulz sagt nun: Das hätte das Parlament nicht beschließen dürfen. Es liege laut der „Regelungen des Eigenbetriebsrechts nicht in der originären Zuständigkeit der Stadtverordneten“. Eine genaue Begründung hat Schulz den Stadtverordneten bisher nicht übersandt. Auch nicht, wer diese Mängelrüge nun fristgerecht vornimmt. Michael Ottens sieht das Recht klar auf Seiten der Stadtverordneten. Notfalls werde man das vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Zumal die Stadt mit der Mängelrüge nur ihr Recht wahre, was nicht einmal Geld koste. Am Freitag werden die Stadtverordneten erneut über den Antrag befinden müssen. (den/zlp)