Karben. Was ihre Meldedaten angeht, können die Karbener ruhig schlafen. Denn weder hat die Stadt jemals die Daten ihrer Bürger verkauft, noch sieht sie dafür eine rechtliche Grundlage, sagt Andreas Tross vom Stadtpunkt.
Tross antwortete damit im Auftrag von Bürgermeister Roland Schulz (SPD) auf eine Anfrage von FDP-Stadtverordnetem Oliver Feyl. „Es wurden noch nie Meldedaten von Karbener Bürgern ,verkauft‘ in dem Sinne, dass wir ohne nachvollziehbaren Grund Meldedaten zu deren Nutzen und als Einnahmeart für uns weitergegeben haben“, sagt Tross. Dafür sehe er auch gar keine gesetzliche Grundlage. Schließlich gäben die Gesetze von Bund und Land „sehr strenge Richtlinien“ für den Umgang und die Weitergabe der Daten vor. Allerdings gibt das Bürgerbüro in seiner täglichen Arbeit durchaus die Daten der Karbener nach draußen: Und zwar bei so genannten einfachen Melderegisterauskünften. Dann werden Name und Anschrift der Bürger gegen Gebühren an Dritte genannt. „Die Vorgehensweise ist, dass uns ein Name und gegebenenfalls eine Adresse seitens des Anfragers vorgegeben werden und wir diese Daten mit unserem Melderegister abgleichen“, erklärt Tross. Nur in besonderen Fällen würden auch darüber hinausgehende Daten herausgegeben. „Grundlage dafür muss dann aber stets ein rechtliches oder öffentliches Interesse sein.“ Das könnten zum Beispiel Erstwähler-Daten sein, die im Vorfeld von Wahlen an Parteien ausgegeben werden. Mit Auskunftssperren können Bürger das aber auch unterbinden. (den)