Karben. Die Stadtverwaltung Karben bittet um Beachtung nachfolgender Hinweise: An Urnenrasengräbern besteht für die Verfügungsberechtigten kein Pflegerecht. Das Rasengrabfeld wird nicht gärtnerisch gestaltet, sondern nur mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten gepflegt. (cwi)
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