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Vertraulichkeit vereinbart

Altes Schloss: Denkmalbehörde stellt Verantwortlichen mögliche Varianten vor – Investor muss warten

Lang erwartet, nun liegt es vor: das Gutachten der Denkmalschutzbehörde zum Alten Schloss. Archivfoto: Zöllner
Lang erwartet, nun liegt es vor: das Gutachten der Denkmalschutzbehörde zum Alten Schloss. Archivfoto: Zöllner

Lang erwartet, nun liegt es vor: das Gutachten der Denkmalschutzbehörde über die Bebaubarkeit der neben dem alten Büdesheimer Schloss liegenden Grundstücke. Von ihm macht der Schottener Investor Werner Dietz seinen Entschluss, das Anwesen zu kaufen, abhängig.

 

Schöneck. Lediglich eine Handvoll Leute kennen das wichtige Gutachten der Denkmalbehörde zum Alten Schloss in Büdesheim. Und die haben über den Inhalt strikte Vertraulichkeit vereinbart.

Vergangene Woche trafen sich auf Einladung der Landesdenkmalbehörde die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die Fraktionsvorsitzenden, die Vertreter der Bürgerinitiative und des Vereins „Rettet das Alte Schloss“ und der mögliche Investor Werner Dietz in den Räumen des Büdesheimer Schlosses. Zusammen mit dem Architekten wollte die Behörde den Vertretern der Gemeinde die Pläne, die sie für genehmigungsfähig hält, erst einmal vorstellen.

„Wir haben bisher nichts genehmigt, weil die exakten Pläne noch gar nicht vorliegen“, sagte die Mitarbeiterin des hessischen Landesamtes für Denkmalschutzes, Katrin Bek, gleich zu Beginn der Sitzung. Und machte damit klar, dass es bisher weder Absprachen, noch genehmigte Pläne gebe. Es ginge lediglich um den Rahmen, der ihrem Amt in Zusammenhang mit der Denkmalpflege tolerabel erscheine.

Genehmigungsfähig

Anschließend stellte das Architekturbüro, das vom Gemeindevorstand beauftragt worden war, dem erlesen Kreis mehrere Bebauungsvarianten vor. Eine von ihnen soll von der Denkmalbehörde als durchaus genehmigungsfähig bezeichnet worden seien.

Auf Vorschlag der Parteien wurde am Ende – und zwar mit Zustimmung aller Anwesenden – vereinbart, dass man das neue Jahr abwarten wolle und die Pläne so lange vertraulich zu behandeln seien. Im neuen Jahr soll dann ein offenes und unverbindliches Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Gemeindevorstand stattfinden. Dann aber ohne die Vertreter der Bürgerinitiative und des Vereins.

Das zumindest stößt auf das Missbehagen der WAS. „Ich kann mir gut vorstellen, dass es dann wieder zu Einsprüchen der beiden Gruppierungen der Schlossbefürworter kommen wird, die wir als WAS auf jeden Fall mit all unseren Möglichkeiten unterstützen werden“, meinte dazu WAS-Fraktionsvorsitzender Gernot Zehner.

Keine Absprachen

Er besteht darauf, dass bisher keinerlei Absprache getroffen worden sei, und dass es auch keine Verständigung darüber gebe, dass die Fraktionen vorab ein gemeinsames Konzept beschließen werden. Die WAS jedenfalls werde auch weiterhin niemals einem Verkauf des Alten Schlosses zustimmen.

Auch die Schönecker FDP-Fraktionsvorsitzende Anke Pfeil versichert, dass es aktuell keine Diskussion über das Alte Schloss hinter verschlossenen Türen gebe. Den Fraktionen sei lediglich eine Bebauungsanalyse vom Landesamt für Denkmalpflege vorgestellt worden. Es sei nichts beschlossen oder verabredet worden, deshalb gebe es auch keinen Grund, mangelnde Transparenz zu beklagen.

Das sieht auch Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) so. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem bisherigen Lauf der Dinge, bei dem einvernehmliche Beschlüsse der Gemeindevertretung von einzelnen Gruppierungen später wieder in Frage gestellt und einzelne Personen, darunter auch sie selber, heftig angegriffen und diffamiert worden seien, möchte sie dies dieses Mal vermeiden.

„Ich möchte, dass die Beschlüsse zu dem Verkauf des Alten Schlosses einvernehmlich oder zumindest von der überwiegenden Mehrheit getragen und nicht wieder zerredet oder von einem Bürgerbegehren in Abrede gestellt werden“, erklärt die Rathauschefin. Und dieser Vorgang soll so sorgfältig wie nötig und offen wie möglich durchgeführt werden. Noch aber sei das Amt für Denkmalpflege federführend und nicht die Gemeinde. Deshalb gebe es auch keine Heimlichkeiten seitens des Gemeindevorstandes.