Karben. Der Magistrat der Stadt Karben möchte anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels und den damit verbundenen Feierlichkeiten an die Regelungen beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art, wie zum Beispiel Feuerwerkskörpern, Raketen und so genannten „Böllern“, erinnern.
Gemäß der Neuregelung der Sprengstoffverordnung hat der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz folgenden Wortlaut: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“
Da sich in Karben viele Fachwerkhäuser besonders in den älteren Ortslagen befinden, bittet die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Umsicht walten zu lassen und das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in den oben genannten Bereichen zu unterlassen sowie Andere, die ein solches Abbrennen beabsichtigen, auf diese Regelung hinzuweisen. (zlp)