Bad Vilbel. Ob und wie viele Einwendungen gegen die Bebauung der Amiwiese auf dem Bad Vilbeler Heilsberg vorliegen, ist unklar. Seit dem 7. Juli und noch bis zum 15. August (Freitag) können Bürger die Unterlagen im städtischen Bauamt einsehen. Und gegebenenfalls ihren Protest schriftlich äußern. Die Stadt Bad Vilbel plant, auf dem 4,7 Hektar großen ehemaligen US-Gelände etwa 60 Häuser, eine Dreifeldturnhalle und ein Jugendzentrum sowie eine neue Durchgangsstraße zu errichten.
„Laut Bauamtsleiter Erik Schächer kamen am Montag mehr Leute ins Bauamt, die sich für Grundstücke auf der Amiwiese interessierten, als Leute, die sich wegen Einwendungen die Unterlagen anschauen wollten“, schildert Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) den ersten Tag der Offenlegung, ohne konkrete Zahlen zu nennen.
So ruhig werden die Gegner der Bebauung wohl nicht bleiben. Die Anfang dieses Jahres gegründete Bürgerinitiative (BI) „Rettet die Amiwiese“ fürchtet mehr Lärm durch mehr Verkehr, sammelte für ihre Interessen über 2000 Unterschriften und machte der Stadt das Angebot, das Areal für eine halbe Million Euro (der Preis, den die Stadt Anfang der Neunziger für die Amiweise bezahlt hatte) zu kaufen und mittels einer Stiftung einen Bürgerpark einzurichten.
Andere Anwohner schlossen sich indes zur „Initiative Heilsberg“ zusammen und sammelten Unterschriften für die aus ihrer Sicht dringend notwendige Erweiterung der Infrastruktur. Auf ihrer Internetseite erklären die Amiwiesen-Erhalter ausführlich, wer wie aktiv werden kann:
Einwendungen gegen den Bebauungsplan könnten während der Offenlegungsfrist alle Anlieger der Amiwiese oder der künftigen Durchgangsstraße machen. Juristisch berechtigt zu Einwendungen seien nur die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke, nicht die Mieter.
Zur Durchgangsstraße sollen Danziger Straße und Carl-Schurz-Straße gemacht werden. Auch die Grundstückseigentümer, deren Gärten an der Danziger Straße liegen, deren Postadresse aber Memelweg oder Samlandweg lautet, seien zu Einwendungen berechtigt. Zu den Anliegern der Amiwiese zählten auch Eigentümer von Grundstücken am Samlandweg, an der Uhland-, der Albert-Einstein-Straße und dem Masurenweg.
„Die Einwendungen gegen den Bebauungsplan sind die einzige konkrete Möglichkeit der Bürger, Einfluss auf die Bebauung zu nehmen“, schreibt BI-Sprecher Uwe Wittstock.
Wer als Grundstückseigentümer seine Interessen nicht in einer Einwendung geltend mache, habe sich nach Ablauf der Offenlegungsfrist de facto mit dem Bebauungsplan einverstanden erklärt: „Nur Argumente, die in einer fristgerecht eingereichten Einwendung vorgebracht wurden, können später bei einem möglichen Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan verwendet werden“, erläutert Wittstock. Anwalt des Vereins „Rettet die Amiwiese“ sei der Verwaltungsrechtler Rudolf Matern. Er werde Einwendungen für die betroffenen Mitglieder des Vereins formulieren. Die Modelleinwendungen würden voraussichtlich nach dem 25. Juli im Verein vorliegen. Wittstock: „Die Kosten hat der Verein übernommen.“
Konkret will die BI ein Umweltgutachten einreichen, in dem die Bedeutung der Amiwiese als Kalt- und Frischluftzone für den Heilsberg dargestellt werden soll. Eine stärkere Bebauung würde sich negativ auf das Klima in dem Bad Vilbeler Stadtteil auswirken.
Zudem soll geklärt werden, ob das Areal mit Schadstoffen belastet ist.
Das hatte der Stadtverordnete Peter Paul von den Grünen in der jüngsten Parlamentssitzung am 17. Juni angedeutet.
Und so geht’s weiter: Bis zum 15. August 2008 können Bürger schriftlich ihre Einwendungen bei der Stadtverwaltung einreichen. Dann werden sie von Mitarbeitern des Bauamtes geprüft, dem Vilbeler Stadtparlament wird ein Abwägungsvorschlag unterbreitet. Die Abgeordneten werden diesen Vorschlag dann diskutieren. Wann das sein wird, ist derzeit noch unklar.
Bürgermeister Thomas Stöhr geht davon aus, dass das noch in diesem Jahr sein wird. (zlp)
Der Bebauungsplan-Entwurf „Taunusblick“ für die Heilsberger Amiwiese kann noch bis zum 15. August im Bad Vilbeler Bauamt (Friedberger Straße 6) eingesehen werden.