Bad Vilbel. „Wir wollen die Video-Überwachung am Nordbahnhof und können sie sofort installieren, sobald wir die Genehmigung des Datenschutzbeauftragten haben“, teilt der städtische Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Matthias Stengel, auf Anfrage der Bad Vilbeler Neuen Presse mit. Am 11. Juni wurde die von der Polizei erarbeitete Darstellung der Kriminalitätslage in dem betroffenen Bereich an den hessischen Datenschutzbeauftragten übersandt. Nun muss dieser sich dazu äußern und mögliche Auflagen benennen, die bei der Aufzeichnung zu berücksichtigen sind.
Geplant und umgesetzt wird die Video-Überwachung des Nordbahnhofs und des Vorplatzes in Zusammenarbeit der Stadt, die ein Planungsbüro für die Ausschreibung, Installation und Wartung eingeschaltet hat, mit dem RMV und dem hessischen Innenministerium.
Laut Erstem Stadtrat Jörg Frank (CDU) sei mit Kosten von etwa 45 000 Euro zu rechnen, die etwa zu einem Drittel über Zuschüsse abgedeckt werden könnten. Vom hessischen Innenministerium gebe es bereits eine mündliche Zusage, allerdings ohne definitive Zahl, da diese von der Endsumme abhängig sei, so Stengel. Um die Kosten weiter zu senken, wird laut Frank über eine Kooperation mit anderen Kommunen nachgedacht, die sich der Überwachung anschließen könnten.
Die Anlage am Nordbahnhof müsse mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie sei so zu gestalten, dass sie versetzt werden kann, wenn die neue Unterführung gebaut ist und in die Überwachung einbezogen werden soll. Es sei zu gewährleisten, dass die aufgezeichneten Daten sicher gespeichert und gelagert würden. Vor allem müsse die Anlage technisch in der Lage sein, beweisverwertbare Daten zu liefern, damit Straftaten auch verfolgt werden können. An dieser Stelle kommt der Datenschutzbeauftragte ins Spiel. Denn besonders weil auch der Bahnhofsvorplatz in die Überwachung einbezogen werden soll, weist Stengel darauf hin, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit gegen die Grundrechte der Bürger und ihre Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum abgewogen werden müsse. Aus diesem Grund werde die Überwachung darauf hinauslaufen, dass die aufgezeichneten Daten allein der Polizei, aber nicht der städtischen Ordnungsbehörde zugänglich sind. (bep)