Die CDU-Fraktion soll Anfang September entscheiden, wer neuer Erster Stadtrat wird. In die Karten schauen lässt sich die Partei nicht. Ungewöhnlich ist, dass, rein rechtlich betrachtet, der CDU- Parteichef alleine darüber befinden darf.
Karben. Ein ungewöhnliches Verfahren steht in Karben bevor. Über den neuen Ersten Stadtrat entscheidet kein Stadtparlament, kein Bürgermeister, sondern allein CDU-Vorsitzender Mario Beck.
Otmar Stein (CDU) hatte überraschend seinen Rücktritt vom Amt des Ersten Stadtrats aus gesundheitlichen Gründen angekündigt. Allerdings will der 76-Jährige weiterhin „einfacher“ Stadtrat bleiben. Das macht die Sache verzwickt. Die Stadträte – also die Mitglieder der Stadtregierung – hatte das Stadtparlament im April gewählt. Dabei hatten die Parteien Listen aufgestellt. Bei der Wahl wurde in einem komplizierten Verfahren die Anzahl der Stadträte pro Wahlvorschlag bestimmt. Die CDU stellt vier, Grüne, SPD und Freie Wähler je einen.
„Erster Stadtrat ist automatisch der Erstplatzierte der Liste mit den meisten Stimmen“, erklärt Verwaltungsleiter Hans-Jürgen Schenk. Auf Platz eins der CDU-Liste stand Stein. Damit war er Erster Stadtrat und als Vizebürgermeister Vertreter von Bürgermeister Guido Rahn (CDU). Steins Teilrückzug führt nun zu einer wahlrechtlichen Besonderheit.
Denn neu wählen muss das Parlament nicht, sondern die Entscheidung vom April gilt fünf Jahre lang. Doch kann laut Hessischer Gemeindeordnung der Unterzeichner des Wahlvorschlags nachträglich die Reihenfolge der Namen auf dem Wahlvorschlag ändern. Dieser Unterzeichner war CDU-Parteichef Mario Beck. Beck will die Personalie nicht alleine bestimmen: „Das wird die CDU-Fraktion gemeinsam entscheiden, voraussichtlich am 5. September.“
Wen er als Ersten Stadtrat vorschlägt? „Wir sind in Gesprächen“, sagt Beck. Er will keine Namen nennen, ist aber zuversichtlich.
Solange kein Stadtrat den Dienst quittiert, bleiben die übrigen drei Unionsstadträte Jürgen Hintz, Politik-Neuling Sebastian Wollny und Friedrich Schwaab als Kandidaten übrig.
Da die Stadträte bereits in ihre Ämter eingeführt sind, ist kein formeller Akt nötig. So dürfte es nur eine kurze Information aus dem Rathaus geben. Sobald ein neuer Name auf dem Wahlvorschlag ganz oben steht, ist eben ein anderer aus dem Magistrat der neue Erste Stadtrat. (den)