Karben. Der Karbener Stadt-Haushalt für das laufende Jahr könnte doch noch platzen. Das fürchtet zumindest Bürgermeister Roland Schulz (SPD). Denn die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises fragt bei ihm nach, warum die Stadt so viel spart. Absurd – das Sparen hatte die Kommunalaufsicht der Stadt noch vergangenes Jahr ins Stammbuch geschrieben.
Konkret stößt sich die Kommunalaufsicht daran, dass die Koalition aus CDU, FWG und FDP eine pauschale Kürzung der Ausgaben von Verwaltung und Stadtwerken um zwölf Prozent gegenüber dem Entwurf von Bürgermeister Schulz beschloss. „Pauschale Kürzungen ohne konkrete Festlegung, wo und in welchem Budget der Kostenansatz um welche Höhe gemindert werden soll, sind jedoch grundsätzlich als unzulässig anzusehen“, schreibt Ernst Meiß von der Kommunalaufsicht. Dieses Recht stehe allein dem Parlament zu.
Das sorgt bei der Koalition für große Augen. Er sei „verwundert“, sagt Michael Ottens, der FWG-Fraktionschef und Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses. Denn im vergangenen Jahr sei die Stadt genau so vorgegangen, habe seinerzeit die Ansätze des Bürgermeisters pauschal um zehn Prozent gekürzt. „Die Haushaltssatzung wurde trotzdem genehmigt“, erinnert Ottens. „Was damals rechtens war, kann doch nicht plötzlich unrecht sein.“ Zumal der Haushalt nicht weniger Geld für die allgemeine Verwaltung von Stadt und die Betriebskosten der Stadtwerke vorsehe, sondern mehr: 3,6 Millionen Euro gab die Stadt dafür vergangenes Jahr aus. Dieses Jahr wollte Bürgermeister Schulz 4,6 Millionen haben, die Koalition kürzte das auf 4,1 Millionen Euro runter. „Eine gewisse Steigerung halten wir ja für gerechtfertig“, sagt Ottens. „Aber niemand konnte uns erklären, warum eine so große Steigerung notwendig ist“, erinnert er an die Beratungen. So seien zum Beispiel 100 000 Euro mehr für Bürobedarf vorgesehen, ebenso erhebliche Mehrkosten für Telefon. In den Beratungen empfahlen die Parlamentarier daraufhin Stadtrat und Sozialdezernenten Jochen Schmitt (SPD), der den damals erkrankten Bürgermeister vertrat, doch zum Beispiel durch den Wechsel des Telefonanbieters die Kosten zu senken.
Bürgermeister Schulz sieht sich mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht voll in seiner Ablehnung der Pauschal-Kürzungen bestätigt. Dass sie damit „gegen geltendes Recht“ verstoße, darauf sei die Koalition während der Beratungen „stets hingewiesen“ worden. „Durch das uneinsichtige Verhalten von Ottens und seiner Koalition kann es uns jetzt passieren, dass der Haushalt vorerst in seine Ausführung gestoppt wird.“ Würde bedeuten: Fürs Erste fließen keine Fördergelder, starten keine Investitionen.
Koalitions-Finanzexperte Ottens dagegen sieht es nicht ganz so kritisch. Denn die Kommunalaufsicht wolle ja zunächst nur prüfen, „ob eine Beanstandung in Erwägung gezogen werden muss“ – wie es in Meiß’ Schreiben heißt. Sollten die Kürzungen dieses Jahr dennoch für Unrecht erklärt werde, „dann müssen und werden wir das auch in die Hand nehmen“. Allerdings stünden Karbens Parlamentarier dann vor einer „gigantischen Aufgabe“, weil sich die monierten Posten durch den gesamten Haushalt ziehen.
Deshalb geht Ottens auch hart mit Schulz ins Gericht: Natürlich sei das Erarbeiten des Haushaltes das Recht der Stadtverordneten, „aber die Verwaltung hat nicht auch nur einen Handschlag getan zum Umsetzen des politischen Willens der Mehrheit“. Auch erinnert der Koalitionspolitiker daran, dass Schulz’ eigener Etat-Entwurf „nie genehmigungsfähig“ gewesen sei.
Schulz hatte 3,5 Millionen Euro neuer Schulden für 2008 vorgesehen – was ihm allerdings die Kommunalaufsicht schon im Vorfeld verboten hatte. Die Parlamentarier zerpflückten daraufhin des Bürgermeisters Zahlenwerk in stundenlangen Sitzungen und kamen am Ende ohne Schulden aus.
Doch nicht nur das, nun will es die Kommunalaufsicht ganz genau aus Karben wissen: Wenn denn die Spar-Beschlüsse der Koalition möglicherweise nicht rechtens waren, wieso hat die Stadtregierung ihnen dann nicht fristgerecht widersprochen? Diese Frage möchte die Friedberger Behörde von Bürgermeister Roland Schulz (SPD) beantwortet haben.
Die Kommunalaufsicht versteht offenbar nun nicht, warum der Magistrat nicht eingriff, nachdem das Parlament dennoch die pauschalen Kürzungen Mitte Februar beschloss. Im Fall der Unrechtmäßigkeit hätte der Bürgermeister binnen 14 Tagen sein Veto gegen den Beschluss einlegen können. „Das hat er in der Vergangenheit ja auch schon einige Male gemacht“, erinnert Ottens. (den)