Bad Vilbel. Die Erwerber einer Grabstätte auf einem der Bad Vilbeler Friedhöfe können unter Reihen-, Urnenreihen-, namenlosen Urnenreihen-, Wahl-, Wahltief-, Urnenwahlgräbern, unter Grabkammern („Turbogräber“) und Urnenkomplettgräbern wählen. Dies und noch viel mehr regelt die 15 Seiten starke Neufassung der Friedhofsordnung. Die neue Friedhofsordnung wurde bei einer Stimm-Enthaltung (Alexandra Kunkel-Wolf, CDU) im Haupt- und Finanzausschuss (HuF) angenommen.
Anlass für die Neuordnung war das neue hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz von 2007. Unter anderem wurden auf dem städtischen Friedhof in der Kernstadt drei neue Grabfelder angelegt. Eins als anonymer Teil für die Beisetzung von Aschenurnen. Ein zweites Grabfeld auf dem Friedhof in der Lohstraße für Grabkammern für bis zu zwei Särge mit einer Ruhezeit von 15 Jahren statt der sonst üblichen 25 Jahre Ruhezeit. Die Grabkammern werden im Volksmund als „Turbogräber“ bezeichnet. Es handelt sich bei ihnen um Tiefgräber, deren Särge über eine besondere Belüftung verfügen, welche die Verwesung beschleunigen. Ein drittes Feld ist für Komplettgräber angelegt worden, die über eine Treuhandstelle vermarktet und betreut werden. Abgestimmt wurde der Entwurf auch mit den Bad Vilbeler Religionsgemeinschaften und Bestattungsunternehmen.
In Bad Vilbel nicht vorgesehen ist die Anlegung eines Grabfeldes zur Beisetzung nach muslimischem Ritus. Begründet wurde dies damit, dass dafür in Bad Vilbel keine Nachfrage bestehe, die Anwendung und Betreibung unverhältnismäßig aufwändig und zudem rechtlich umstritten sei.
Weiter fortbestehen soll die Möglichkeit von Angehörigen und Geistlichen, an der Urnenbeisetzung auf dem namenslosen Urnenreihengrabfeld (Rasenfläche) teilzunehmen. Auf dem neuen, östlich der Trauerhalle angelegten anonymen, mit Kieselsteinen und Platten bedeckten Teil haben die Grabnutzungsberechtigten keinen Anspruch darauf, den genauen Ort der Urnenbeisetzung zu erfahren. Daher verbiete sich eine Teilnahme der Angehörigen an der Beisetzung. Gedenken und die Ablegung von Blumenschmuck ist an einem zentralen Gedenkstein möglich.
Für Kritik seitens der Massenheimer Christdemokratin Kunkel-Wolf sorgte der Passus „Auf eine Bereitstellung von Wahlgräbern besteht kein Rechtsanspruch.“ Sie sah in Massenheim durch Raumnot die Wahlmöglichkeit der Bürger bei Tiefengräbern nicht mehr gegeben. Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) jedoch entgegnete, dass die Massenheimer Friedhofserweiterung weit fortgeschritten sei. Das Grundstück für die Erweiterung befände sich im städtischen Besitz und sei auch schon eingezäunt. Was noch fehle seien Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel Wege und Wasserleitungen. Im Haushaltsplan stünden für die Friedhofserweiterung Mittel in Höhe von 50 000 Euro bereit. Außerdem gebe es in Massenheim derzeit noch einige freie Tiefgräber.
Neu geregelt wurde „die Genehmigung jeglicher Steinmetztätigkeiten“. Wie der Standesbeamte Dieter Haas sagte, dürfen künftig alle Steinmetze auf den Vilbeler Friedhöfen tätig werden, die über eine Lizenz verfügen. (fau)