Karben. Besucherinnen und Besucher der Dienststellen der Stadtverwaltung im Rathaus und andernorts müssen ab sofort neben einer vorherigen Terminvereinbarung auch nachweisen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Letzteres mit einem maximal 24 Stunden alten Test eines zugelassenen Testanbieters. Aufgrund der weiter ansteigenden Fallzahlen an Corona-Erkrankten und der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen soll so mit dazu beigetragen werden, die 4. Welle zu brechen. Selbstverständlich gelte die 3G-Regel auch für alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss ebenfalls einen Test nachweisen. (zlp)
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