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Streitfrage: Darf der Hund mit auf den Friedhof?

In Karben ist es erlaubt, Hunde mit auf den Friedhof zu nehmen. Darauf weist auch in Burg-Gräfenrode ein neues Schild hin. Foto: Eickhoff
In Karben ist es erlaubt, Hunde mit auf den Friedhof zu nehmen. Darauf weist auch in Burg-Gräfenrode ein neues Schild hin. Foto: Eickhoff

Karben. »Hunde haben auf dem Friedhof nichts verloren«, sagt Karlheinz Fünffinger. Der 67-Jährige versteht nicht, wieso das Ausführen eines Vierbeiners auf einer Gedenkstätte in Karben wieder erlaubt ist. Doch so neu ist die Ordnung gar nicht, wie Bürgermeister Guido Rahn erläutert.
Da hat Karlheinz Fünffinger nicht schlecht gestaunt, als er vor rund zwei Wochen am Friedhof in Burg-Gräfenrode vorbeikommt. Am Eingangstor steht ein neues Schild, ein anderes fehlt. »Auf dem alten stand, dass Hunde nicht auf den Friedhof dürfen«, sagt er. Der 67-Jährige blickt verwundert auf die neue Tafel. Er liest vor: »Hunde sind an der Leine zu führen, Hinterlassenschaften zu entfernen.« Für Karlheinz Fünffinger ist das ein »Unding«. Er sagt: »Ein Hund hat auf einer Gedenkstätte nichts verloren.«
Gemischte
Reaktionen

Der 67-Jährige wohnt nicht weit vom Friedhof entfernt, zählt in seinem Umkreis von 200 Metern ganze 23 Hunde. »Ich gehe selbst gerne Gassi mit den Hunden, die es in meiner Familie gibt, aber halt nicht auf dem Friedhof.« Im vergangenen Jahr habe er auch Leute darauf angesprochen. »Die Reaktionen waren meist nicht so schön«, sagt Fünffinger. »Entweder kommen blöde Antworten oder man wird einfach ignoriert.«
Ein Schild weg, ein neues Schild da. Bürgermeister Guido Rahn (CDU) erläutert: » Hintergrund ist, dass es einzelne ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen gibt, die nach dem Tod des langjährigen Lebenspartners nur noch ihren Hund als treuen Begleiter haben und dieser dann bislang vor dem Friedhof angebunden werden musste. Im Regelfall haben diese sehr alten Bürgerinnen auch nur sehr kleine Hunde und diese müssen dann noch an der Leine geführt werden.
Lockerungen
Beschlossen

Das Stadtparlament hat daher bei der letzten Satzungsänderung einvernehmlich beschlossen, hier eine Lockerung zu beschließen. Sollte dies jedoch zu Störungen oder Verunreinigungen der Friedhöfe führen, würden wir dies nochmals zur Diskussion stellen.«
Der Rathauschef berichtet, dass bislang keine konkreten Beschwerden bekannt sind. »Mit Ausnahme in diesem Fall, dass ein Bürger grundsätzlich dagegen ist, dass Hunde den Friedhof betreten.«
Rahn berichtet von einem Fall aus dem vergangenen Jahr, bei dem »die Tochter wollte, dass der Hund bei der Beerdigung ihres Vaters mitkommen sollte, da beide lebenslang quasi unzertrennlich waren und ihr Vater es sich gewünscht hatte, dass sein treuer Gefährte unbedingt mitkommen sollte.« Karlheinz Fünffinger blickt in Richtung der umliegenden Gemeinden. »Ich weiß, dass es dort in den meisten nicht erlaubt ist«, sagt er. Das Schild sei auch an den anderen Friedhöfen in Karben angebracht worden.
»Ein Friedhof ist immer noch eine Gedenkstätte.« Einen Hund über den Friedhof auszuführen, empfindet der 67-Jährige als »pietätlos«. Bürgermeister Rahn sagt: »Wir wissen natürlich auch, dass es Bürger gibt, die es kategorisch ablehnen, dass Hunde mit auf den Friedhof dürfen.« Er fügt aber an: »Jedem recht machen werden wir es nie.«
Von Patrick Eickhoff