Karben. Jeder Anlieger hätte laut Karbens Straßenbeitragssatzung zahlen müssen, wenn die Stadt die Straße vor seinem Anwesen saniert hätte. Je nach Wichtigkeit der Straße mehr oder weniger. Die Satzung ist allerdings nie angewendet worden. 20 Jahre lang nicht. Die meiste Zeit davon regierten die Sozialdemokraten. Und die wollten lieber die Allgemeinheit für die Ausbauten zahlen lassen. Weil das immer und in jedem Stadtteil bei jeder Sanierung so geschah, könnte man das als gerecht bezeichnen. Zumal es die Steuerzahler am Ende ja doch bezahlen müssen. Die Schulden der Stadt sind schließlich die Schulden von allen.
Weil nun aber die Satzung in den Rathausschubladen wegen Nichtanwendung sozusagen Schimmel anzusetzen drohte, schlugen die Nachfolger der einst sozialdemokratischen Vormacht im Parlament vor, das Paragrafenwerk einfach abzuschaffen. Der Idee von CDU, FWG und FDP schlossen sich Ende August auch SPD und Grüne an. Selbst der Magistrat war dafür. Solche Einigkeit ist in Karben in diesen streitbaren Zeiten selten.
Knapp zwei Monate später aber meldete sich die Aufsichtsbehörde, genauer: „Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung“. Ohne den konkreten Fall Karben zu erwähnen, ließ Joachim Arnold (SPD) wissen, laut Gemeindewirtschaftsrecht müsse eine Kommune „soweit vertretbar und geboten“ Beiträge erheben statt eine Straßensanierung auf Pump zu finanzieren. Gut, Schulden hat Karben zwar noch massenhaft. Aber Kredite musste die Stadt dieses Jahr nicht mehr aufnehmen. Deshalb kümmerte es die Stadtverordneten auch nicht sonderlich, als Bürgermeister Roland Schulz (SPD) ihnen das Schreiben des Landrats jüngst im Parlament austeilte.
Welche Folgerungen oder Aufforderungen zu Tätigkeiten er denn nun daraus erschließe, fragte CDU-Fraktionsvize Guido Rahn beim Rathauschef nach. Der zitierte den letzten Satz des Briefs: „Der Inhalt dieses Schreibens ist der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise Gemeindevertretung gemäß Paragraf 50 Absatz drei HGO in geeigneter Weise bekannt zu geben.“ Schulz blickte auf. „Das habe ich hiermit getan.“ (den)