Karben. Die Änderungen (Zeichnungen und Erläuterungen) des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Nordumgehung Groß-Karben liegen derzeit und noch bis zum 15. Mai zur Einsichtnahme im Rathaus, Raum 209, zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Die Planänderung betrifft den Knotenpunkt der Bundesstraße 3, der Straße „Am Heroldsrain“ und der Nordumgehung Karben. Hier ist die Herstellung einer zusätzlichen Fußgängerfurt im südlichen Knotenpunktarm über die Bundesstraße 3 vorgesehen, wird in der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Karben erläutert. Darüber hinaus soll die ursprünglich beabsichtigte Bepflanzung der im Bereich des Berufsbildungswerks vorgesehenen Lärmschutzwand entfallen. Für die Änderung des Plans werden Grundstücke in der Gemarkung Okarben in größerem Umfang als bisher beansprucht. (hir)